Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO betrifft JEDES Unternehmen – wir unterstützen Sie gerne!
Die DSGVO betrifft JEDES Unternehmen – wir unterstützen Sie gerne!
Am 25. Mai 2018 ist es soweit. Doch was genau heißt das für die Betriebe? Was muss gemacht werden?
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Gesundheitsbranche allgemein, speziell mit niedergelassenen Ärzten und mit Unternehmen im Life Science Bereich haben wir hier unsere Schwerpunkte gesetzt und möchten Sie von der Ist-Analyse bis hin zu Umsetzung nötiger Maßnahmen zur Einhaltung aller Vorgaben sowie der langfristigen Evaluierung begleiten und unterstützen.
Je nach Rechtsform benötigen Zusammenschlüsse von Ärzten und/oder Therapeuten zentral oder einzeln eine DSGVO-Dokumentation. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig sein.
Für niedergelassene Ärzte, Therapeuten, Berater und Ordinationen haben wir Komplettpakete zum Pauschalpreis ausgearbeitet. Wir kümmern uns um Ihre gesamte DSGVO-Konformität, von Verträgen bis zur IT-Sicherheit. Alles aus einer Hand.
Auch Startups, Klein- und Mittelunternehmen oder Konzerne in den Bereichen Biotech, Medizintechnik oder Pharma sammeln personenbezogene Daten. Wir setzen fristgerecht alle erforderlichen Prozesse auf und übernehmen bei Bedarf die Rolle des Datenschutzbeauftragten.
Mit der am 14.4.2016 vom Europäischen Parlament beschlossenen Datenschutz-Grundverordnung werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht.
Die Bestimmungen der DSGVO gelten ab 25.5.2018. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu.
Die EU-DSGVO regelt das Grundrecht auf Datenschutz personenbezogener Daten.
Erfahren Sie mehr, welchen Sinn dies macht und wie die EU sich dies in der Praxis vorstellt.
Ermitteln und Dokumentieren, wo welche Daten erhoben werden sowie wo diese verarbeitet und gespeichert werden. Weiters muss definiert sein, wer warum auf welche Daten zugreifen kann, und an wen diese übermittelt werden.
Ein Verfahrensverzeichnis ist eine Liste aller im Unternehmen durchgeführten Datenverarbeitungen bzw. Datenanwendungen. Es ersetzt die bisherigen DVR-Meldungen.
Mithilfe der Definition von Prozessen sowie Datensicherheitsmaßnahmen stellen Sie sicher, dass keine Daten unrechtmäßig verarbeitet werden oder abhanden kommen.
Alle Infos und weitere Praxis-Tipps dazu finden Sie auf unserer allgemeinen Seite zur DSGVO.